Kinder, die Leistungen zur Teilhabe in Kindertagesstätten erhalten, können bei entsprechendem Bedarf in begründeten Fällen parallel interdisziplinäre Frühförderung als Komplexleistung erhalten.
Voraussetzung ist sowohl ein medizinisch-therapeutischer Bedarf als auch ein heilpädagogisch-psychologischer Förderbedarf, der parallel zu den Eingliederungshilfeleistungen des integrativen Platzes in der Kindertageseinrichtung besteht.
Vor der Antragstellung ist der jeweilige Bedarf zwischen Kindertagesstätte und Frühförderstelle abzustimmen.