Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

  • Die msH arbeitet im Aufgabenbereich der sonderpädagogischen Förderzentren auf der Grundlage der Artikel 19 und 22 des BayEUG
     
  • Für das Kind muss ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert werden
     
  • Das Kind darf nicht schon in einer anderen ambulanten oder teilstationären Maßnahme (z.B. Frühförderung, integrative Maßnahme) gefördert werden

Kontakt

Mobile sonderpädagogische Hilfe (msH)

Sekretariat

Interdisziplinäre Frühförderstelle Bamberg
  • Obere Karolinenstraße 4

    96049 Bamberg

  • 0951 - 53662

  • Montag bis Freitag, 8:00 bis 13:00

Sekretariat

Interdisziplinäre Frühförderstelle Holfleld
  • Oberes Tor 12

    96142 Hollfeld

  • 09274 - 808 52 77

  • Montag bis Freitag, 8:30 bis 12:00