Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
- Die msH arbeitet im Aufgabenbereich der sonderpädagogischen Förderzentren auf der Grundlage der Artikel 19 und 22 des BayEUG
- Für das Kind muss ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert werden
- Das Kind darf nicht schon in einer anderen ambulanten oder teilstationären Maßnahme (z.B. Frühförderung, integrative Maßnahme) gefördert werden